Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Hund keine JGHV-Papiere hat:
• Seine Eltern wurden aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Zucht zugelassen.
Es gibt eine große Anzahl von Erbkrankheiten (z.B. Hüftgelenksdysplasie,
Epilepsie, Linsenluxation), die zum Zuchtausschluss führen. Bei einem Welpen
ohne Papiere hat man keinerlei Nachweis darüber, dass seine Vorfahren frei von
Erbkrankheiten waren.
• Seine Eltern wurden aus anatomischen Gründen nicht zur Zucht
zugelassen.
Hier geht es nicht um die Schönheit eines Hundes. Anatomische Abweichungen
vom Rassestandard bringen auch Nachteile hinsichtlich des jagdlichen Einsatzes
des Hundes mit sich. Dies sind z.B. Augenlidfehlstellungen oder Zahnfehler.
• Seine Eltern entsprechen nicht den Leistungsanforderungen.
Dies können z.B. fehlender Laut, mangelnde Passion oder mangelhafte
Nasenleistung sein.
• Seine Eltern wurden wegen ihres Wesens nicht zur Zucht zugelassen.
Auch das Wesen des Hundes wird vererbt. Zu den Wesensfehlern zählen z.B.
Schußscheue, Ängstlichkeit oder übersteigerte Aggressivität.
• Er ist eine "Gebrauchsmischung" aus zwei verschiedenen Rassen.
Die meisten der hier eingesetzten Elterntiere fallen allerdings unter mindestens
eine der drei vorgenannten Kategorien und sind innerhalb ihrer Rasse nicht zur
Zucht zugelassen. Häufig wird versucht unter dem Deckmantel "Gebrauchsmischung"
die Mängel der Eltern zu verstecken.
• Seine Eltern haben keine Prüfungen abgelegt.
Hier stellt sich die Frage: Warum? War dem Besitzer im Vorfeld bewusst, dass sein
Hund die Prüfung nicht bestehen würde? Kann sein Hund bestimmte Leistungen
nicht erbringen? War er zu bequem oder zu beschäftigt, um den Hund auf die
Prüfung vorzubereiten? Wenn er keine Zeit oder keine Motivation für eine
Zuchtprüfung aufbringt, was ist dann seine Motivation bei der Welpenaufzucht?
Geringster Aufwand und maximaler Ertrag?
• Seine Eltern haben keine Papiere.
Diese Eltern fallen dann unter eine oder mehrere der vorher genannten
Kategorien.
• Er ist eine ausländische Rasse.
Wenn diese Rasse nicht durch einen JGHV-Verein in Deutschland vertreten ist
muss hier beim Kauf unbedingt auf das FCI-Logo der Federation Cynologique
Internationale geachtet werden. Viele Jagdhunderassen können mit FCI-Papieren
aus dem Ausland auf Leistungsprüfungen des JGHVs geführt werden.
Eine Liste der zugelassenen Rassen findet man auf der Internetseite des JGHV.
• Er hat Papiere von einem anderen Verein, der nicht dem JGHV
angeschlossen ist.
Oft entsprechen die Zuchttiere und auch die Anforderungen an den Züchter und
die Zuchtstätte nicht den Anforderungen des JGHV. Einen Verein kann jeder ohne
das nötige kynologische Wissen (und Gewissen) gründen. Die Papiere von
Vereinen ohne den „Sperlingshund“ (das ist das Logo des JGHV) sind nicht
anerkannt und man kann mit solchen Papieren in einigen Bundesländern keine
Brauchbarkeitsprüfungen ablegen. Eine Prüfung der Anlagen und Leistungen bei
den Zuchtvereinen ist nicht möglich, solange der Hund keine Registerpapiere
besitzt. Die Ausstellung der Registerpapiere kostet wiederum Geld, das man auch
gleich von Anfang an in einen Welpen aus anerkannter jagdlicher Leistungszucht
hätte investieren können.
In Baden-Württemberg können Jagdhunde nur noch dann zur Brauchbarkeitsprüfung
zugelassen werden, wenn ihre Abstammung den Zulassungsvoraussetzungen der
Brauchbarkeitsprüfungsordnung vom 01.04.2017 entspricht.
Der LJV empfiehlt daher aus vorstehenden Gründen beim Welpenkauf darauf zu achten,
dass der zukünftige Jagdbegleiter JGHV-Papiere hat.